Qualitätssicherung der Krankenhäuser

Auch auf der Ebene der Bundesländer gibt es Organisationen der externen stationären Qualitätssicherung mit einem Lenkungsgremium (in Hamburg heißt es Kuratorium) und Fachgremien, in denen die inhaltliche Arbeit geleistet wird. In Hamburg heißt die Organisation EQS. Externe Qualitätssicherung Hamburg, in Niedersachsen und Schleswig-Holstein sind die Projekt­geschäftssstellen Qualitätssicherung ebenfalls bei der jeweiligen Landeskrankenhausgesellschaft untergebracht (in Schleswig-Holstein hat sie keine eigene Homepage, sondern ist über die KGSH erreichbar).

Seit 2013 fordert die Richtlinie Qualitätssicherung im Krankenhaus des GBA die Patientenbeteiligung in den Lenkungsgremien der Externen Qualitätssicherung. Einige Länder haben die allerdings schon vor Jahren freiwillig eingeführt. Dabei hatte Hamburg die Vorreiterrolle: Schon seit Januar 2008 sind Patientenvertreter beteiligt: am Kuratorium mit zwei Vertretern und zwei Stellvertretern, in den Fachgremien mit jeweils einer Patientenvertreterin.

Die Patientenvertreter haben in Hamburg ein neues, bisher bundesweit einmaliges Fachgremium ins Leben gerufen, in dem drei Patientenvertreter sitzen, Stimmrecht haben und einer von ihnen Vorsitzender ist: das Fachgremium Patientensicherheit. Dort stehen eindeutig Patientenbelange im Vordergrund (wie es eigentlich im gesamten Gesundheitswesen sein sollte).

Die weiteren Fachgremien, an denen PV beteiligt sind oder sein könnten, heißen:

  • Anästhesiologie
  • Gynäkologie
  • Kardiologie
  • Geburtshilfe und Neonatologie
  • Pflege/Dekubitus
  • Pneumonie
  • Radiologie
  • Schlaganfall
  • Traumatologie/Orthopädie
  • Viszeral- und Gefäßchirurgie

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Qualitätssicherung in der ambulanten Medizin (der niedergelassenen Ärzte)

Auch die ambulante Medizin kennt Qualitätssicherung. Allerdings ist sie dort längst nicht so transparent und interdisziplinär besetzt wie für die Krankenhäuser. Sie wird von den Kassenärztlichen Vereinigungen verantwortet (ein wenig dazu findet sich auf der Homepage der KV Hamburg). Patientenbeteiligung ist allerdings bisher nicht etabliert. So bestehen beispielsweise die Qualitätssicherungskommissionen der KV Hamburg ausschließlich aus Ärztinnen und Ärzten. Für die Qualitätssicherung Krankenhäuser dagegen sind zu gleichen Teilen Mitglieder der Krankenkassen sowie beratungsbeteiligte Patientenvertreter in den dortigen Gremien.

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Sektorenübergreifende Qualitätssicherung

Die Sektorenübergreifende Qualitätssicherung (SQG) soll die bisher getrennten Qualitätssicherungen des ambulanten und des stationären Sektors zusammenführen. Ziel ist es, die Qualitätsanforderungen beider Sektoren künftig sinnvoll aufeinander abzustimmen, um im Interesse von Patienten und Leistungserbringern eine bessere und effizientere Versorgungsqualität zu erreichen. Projektverantwortlich war auf Bundesebene bis 2015 das Göttinger AQUA-Institut. Seit Januar 2016 ist diese Aufgabe auf das Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTiG) übergegangen.

Grundlage für die SQG ist die GBA-Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung. Sie regelt, dass -- analog zum bisherigen Verfahren der krankenhausbezogenen Qualitätssicherung -- auf Bundesebene die Qualitätssicherungsverfahren für die selteneren Diagnosen und Verfahren, auf Ebene der Bundesländer die häufigeren medizinischen Behandlungsverfahren beobachtet werden. Dafür sollten die Kassenärztliche Vereinigung, die Landeskrankenhausgesellschaft und die Krankenkassen bis spätestens Ende 2015 gemeinsame Landesarbeitsgemeinschaften mit einem Lenkungsgremium und verschiedenen Fachkommissionen gründen. Denn dann wurden die ersten Qualitätssicherungsverfahren in Kraft gesetzt. Bisher sind an ihnen allerdings noch keine Patientenvertreter beteiligt.

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