Sektorenübergreifende Landeskonferenz ("90a-Gremium")

Ein noch relativ neues Gremium ist die in Hamburg 2013 erstmals zusammengetretene Landeskonferenz Versorgung. Sie soll auf Landes­ebene Empfehlungen zur sektorenübergreifenden Gestaltung und Weiterentwicklung des Gesundheitssystems erarbeiten und insbesondere regionale Bedingungen berücksichtigen. Sie wurde inzwischen erweitert zu einer Sektorenübergreifenden Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung. Ihre rechtlichen Grundlagen sind § 90a SGB V und das HmbSLKV. In diesem Gremium sind vier Vertreter der Patienten, Senioren und Selbsthilfe mit Stimmrecht vorgesehen – in einem Gremium, das zwar nur Empfehlungen ausspricht, aber hochrangig besetzt ist.

Die Landeskonferenz Versorgung bildete in den ersten vier Jahren ihres Bestehens für verschiedene Projekte Arbeitsgruppen. An allen konnten auch Patientenvertreter teilnehmen, zum Beispiel zu den Themen Hygiene (speziell: Screening auf Antibiotika-resistente Keime MRGN), Notfallversorgung, Bedarfsplanung und Überleitungsbögen zwischen den Versorgungssektoren. Die Arbeitsgruppe Medizinische Versorgung von Menschen mit Behinderung wurde von den Patientenvertretern ins Leben gerufen. Sie suchte Wege, für Menschen mit Einschränkungen -- seien sie körperlich, seelisch oder sozial bedingt -- die Institutionen des Gesundheitswesens zugänglicher zu machen und Hindernisse zu benennen und an ihrer Beseitigung mitzuwirken. Nach drei Jahren Arbeit an den Themen Transparenz barrierefreier Angebote und Sensibilisierung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderung im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung der Gesundheitsberufe beendete sie ihre Arbeit im Jahr 2016.