In welchen Gremien sind Patientenvertreter beteiligt?

Leute, die entgegen dem Schild "Verantwortung" davonlaufenDas Gesetz nennt für die Patientenbeteiligung hauptsächlich zwei Gremien-Typen: Gremien auf Bundesebene und Gremien in den Ländern. Die Gremien auf Landesebene werden hier genauer erklärt.

  • Auf der Bundesebene ist der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) unterhalb des Bundesgesundheitsministeriums für konkrete Entscheidungen der gesundheitlichen Versorgung zuständig.
  • In den Bundesländern gibt es eine ziemliche Menge Gremien mit gesetzlich geregelter Patientenbeteiligung: 
    • die Landes-, Zulassungs- und Berufungsausschüsse, die von den Kassenärztlichen bzw. Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und den Krankenkassen gebildet werden;
    • den erweiterten Landesausschuss, bei dem außerdem die Krankenhausgesellschaft beteiligt ist;
    • und die Gremien zur Verbesserung der gesundheitlichen Versorgung, die von den Ländern eingerichtet werden können (in Hamburg die Landeskonferenz Versorgung).

Als weiteres wichtiges Tätigkeitsfeld für Patientenvertreter hat sich die Qualitätssicherung etabliert.

Auf der Bundesebene sind Patientenvertreter außerdem bei der Qualitätssicherung der Partner der Bundesmantelverträge im Gemeinsamen Ausschuss Qualitätssicherung nach § 135 Abs. 2 SGB V beteiligt. Anders als über den G-BA gibt es über diesen Ausschuss nichts im Internet zu lesen, nicht einmal auf den Homepages der Beteiligten, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung oder der Bundesärztekammer.

Ein interessantes Gremium auf Landesebene ist das "Gemeinsame Landesgremium" nach § 90a SGB V, in dem alle relevanten Organisationen des Gesundheitswesens vertreten sind und das Vorschläge zur Verbesserung der Versorgung machen soll. In Hamburg heißt es "Sektorenübergreifende Landeskonferenz zur gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung" und in ihm sind vier Patientenvertreter mit Stimmrecht beteiligt.

Außerdem ist inzwischen in einigen weiteren Gremien Patientenbeteiligung verankert. Auch davon stellen wir Ihnen hier einige vor (siehe Ethik-Gremien und Mehr Gremien).

Besonderheiten der Gremien, die von Kassen(zahn)ärztlicher Vereinigung (KV / KZV) und Krankenkassen gebildet werden

Der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) ist sowohl das höchste Gremium der Selbstverwaltung von Krankenkassen und Ärzten auf Bundesebene als auch das wichtigste Gremium unterhalb des Gesundheitsministeriums. In seinen Untergliederungen werden nahezu alle Richtlinien und bedeutsamen Gesetzesausführungen zur Gesundheitsversorgung vorbereitet und beschlossen. Die Patientenverbände haben Mitsprache- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht.

Während die Patientenvertreter im G-BA an fast allen Themen der Gremien beteiligt sind, gilt auf Landesebene meist etwas anderes. In den Zulassungs- und Berufungsausschüssen beispielsweise sind sie nur bei der „ausnahmsweisen Besetzung zusätzlicher Vertragsarztsitze“ oder der „Ermächtigung von Ärzten und Einrichtungen“ dabei. An der normalen Ausschuss-Arbeit – z.B. wenn ein Arzt seine Praxis aus Altersgründen an einen Nachfolger übergibt – sind die Patientenvertreter nicht beteiligt.

Für die zahnärztliche Bedarfsplanung und Zulassung gilt im Prinzip Ähnliches wie für die Ärzte und Psychotherapeuten. Doch nach den bisherigen Erfahrungen der Hamburger Patientenvertreter ist die Arbeit in den dortigen Ausschüssen relativ uninteressant, da keine wirkliche Bedarfsplanung stattfindet und Sonderbedarfs- oder Ermächtigungsanträge entweder nicht vorkommen oder unstrittig sind. Daher konzentrieren wir die Darstellung der Gremien hier auf die, die von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den Krankenkassen (KK) gestaltet werden. Zu ihnen hat übrigens die KV Hamburg eine gut verständliche, kostenfrei downloadbare Broschüre "Patientenvertreter in den Gremien der Gemeinsamen Selbstverwaltung" herausgegeben, die wir hier ausdrücklich empfehlen und an die wir uns bei der Beschreibung der jeweiligen Gremien anlehnen.

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Wie hoch ist der Arbeitsaufwand in all diesen Gremien?

Die meisten Gremien treffen sich nur einmal im Jahr (z.B. einige Fachgremien der EQS), viele zwei bis viermal jährlich, manche bis zu monatlich (z.B. der Zulassungsausschuss Ärzte oder die allgemeine Ethikkommission).

Da die PV in den meisten Gremien kein Stimmrecht haben, bleibt es ihnen überlassen, wie gut sie sich auf die Sitzungen vorbereiten. Für manche Gremien gilt es durchaus ansehnliche Papierberge zu bewältigen, andere kommen mit wenig aus. Wer dazu mehr wissen will, sollte die erfahrenen PV befragen.

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Wird Aufwand vergütet, werden Kosten erstattet?

Gremien mit gesetzlicher oder Richtlinien-Grundlage erstatten in der Regel die Fahrtkosten nach den Regelungen des Hamburgischen Reisekostengesetzes. Außerdem ist meist ein pauschales Sitzungsgeld vorgesehen (gegenwärtig zwischen 50 und 60 Euro pro Sitzung) sowie in manchen Gremien Ersatz für entgangenen Verdienst, wenn Arbeitnehmer für ihre Tätigkeit freigestellt sind oder Selbständige nachweisen können, dass ihnen Aufträge entgangen sind.

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