Gremien-Übersicht grafisch

Hier versuchen wir, die Vielfalt der mehr als 30 Gremien in Hamburg, an denen Patientenvertreter beteiligt sind, sein können bzw. sein sollen, in drei Gruppen systematisch zu erklären. Über den drei folgenden Grafiken sind farbig unterschieden die Akteure aufgeführt, die die jeweiligen Gremien bilden. Die Farben und Abkürzungen der ein Gremium bildenden Akteure finden sich dann dort wieder.

Die erste Grafik zeigt die Gremien, an denen aufgrund von § 140f SGB V Patienten beteiligt sein sollen.

Die zweite Gruppe sind Gremien, bei denen die Patientenbetiligung durch eine Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses vorgeschrieben ist.

In der dritten Gruppe sind Gremien zu finden, bei denen die Rechtsgrundlage für Patientenbeteiligung ein Landesgesetz, ein Ländervertrag oder eine DIN-Norm ist oder bei denen wir sogar freiwillig dabei sein dürfen, also ohne Rechtsgrundlage.

Ein Klick auf eine der Grafiken öffnet die Grafik im Extrafenster.

In der dritten Grafik sind einige Gremien aufgeführt, die es nur in Hamburg gibt (z.B. das EQS-Fachgremium Patientensicherheit) oder bei denen in anderen Bundesländer keine Patientenbeteiligung vorgesehen ist (z.B. die EQS-Fachgremien). Umgekehrt gibt es in anderen Bundesländern weitere Gremien mit Patientenbeteiligung, die Hamburg nicht kennt (z.B. Landes- und kommunale Gesundheitskonferenzen).